Wir bieten unseren Kunden eine individuelle Beratung zu den Förderungen der KfW, der BAFA und den Förderinstituten der Bundesländer.
Im persönlichen Gespräch geben wir Ihnen Informationen zu den Förderprogrammen
– der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und
– des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Energetische Sanierung einer Immobilie:
Hier fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit sehr zinsgünstigen Darlehen
ab Erreichen des KfW-Effizienzhausstandards 85 mit bis zu 120.000 € pro Wohneinheit und
ab Erreichen des KfW-Effizienzhausstandards 85 EE oder 85 NH mit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
Es handelt sich um das Programm 261. (EE steht hierbei für Erneuerbare-Energien-Klasse.)
Zusätzlich gibt es nach bestätigter Durchführung der Maßnahme je nach Effizienzhausstandard
einen Tilgungszuschuss von 5 % bis hin zu 25 %
(das Maximum bei Erreichen des KfW-Effizienzhausstandards 40 EE)
Einzelmaßnahmen werden hingegen teilweise durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und teilweise durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Hierzu informieren wir gerne.
Bau oder Ersterwerb eines Klimafreundlichen Neubaus:
Im Rahmen des KfW-Programms 300 – Wohneigentum für Familien werden bei Einhaltung von Einkommensgrenzen und dem Erreichen des Standards Klimafreundliches Wohngebäude je nach Kinderzahl
ein Darlehen zwischen 170.000 € und 220.000 € beantragt werden.
Ein Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) setzt voraus,
- dass die Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100) , die unter Anwendung der Methode der
Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, erfüllt werden, - entspricht dem Standard Effizienzhaus 40 (EH 40) und
- darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen.
Bei Erreichen der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude QNG kann je nach Kinderzahl sogar ein sehr zinsgünstiges Darlehen von 220.000 bis zu 270.000 € je Wohneinheit beantragt werden.
Ein Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q)
- ist ein KFWG und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) oder PREMIUM (QNG-PREMIUM).
Gerne geben wir Ihnen im persönlichen Gespräch Auskunft, wie Sie die obigen Förderdarlehen und Zuschüsse nutzen
können und wie sich diese im Einzelfall bei der Finanzierung Ihres Vorhabens auswirken.
Wir geben Ihnen ebenfalls Informationen zu Fördermittel der Bundesländer:
- Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Rheinland-Pfalz
- Hessen
Die Fördermittel der Bundesländer richten sich in deren Höhe und Ausgestaltung u. a. nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl Ihrer Kinder und auch des Standortes der Immobilie bzw. des Bauvorhabens.
Wir sind Ihr Berater zu den Fördermitteln der KfW, der BAFA und den Förderinstituten der Bundesländer.
Kontaktieren Sie uns, um eine persönliche Beratung zu vereinbaren.
Wichtig:
Diese Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Förderprogramme des Bundes und der Länder sehr umfassend sind. Ebenso können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit geben, da die Förderrichtlinien immer wieder angepasst werden. Sie sollten dringend einen Experten für Energieeffizienz zu Rate ziehen und die Merkblätter der KfW und der BAFA und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zugrunde legen!